Wissenswertes

Mitgliedschaft, Anmeldung

Für die Eltern, deren Kinder die Spielgruppe besuchen, ist die Mitgliedschaft im Verein Spielgruppe Schnägg obligatorisch. Der Mitgliederbeitrag beträgt Fr. 50.- pro Jahr.

Die Anmeldung gilt jeweils für die Dauer eines Schuljahres und erlischt an dessen Ende automatisch. Für das neue Schuljahr ist aus formalen Gründen eine Neuanmeldung notwendig. Die Aufforderung zur Neuanmeldung erfolgt seitens des Vorstandes zum Ende des Schuljahres.

 

Die Eltern sind gebeten, sich an die vorgegebenen Anmeldefristen zu halten. Die Verarbeitung der Anmeldungen und die Gruppenplanung erfordern einigen Aufwand. Daher benötigen wir die Zeit nach Anmeldeschluss. Zu spät eingetroffene Anmeldungen werden daher erst für das nächste Quartal berücksichtigt.


Eintrittszeitpunkt/Einladung

Der Eintritt in die Spielgruppe ist quartalsweise möglich. Wir orientieren uns dabei an den Schulferien. Somit sind Eintritte nach den Sommer-, Herbst-, Sport- oder Frühlingsferien möglich.

Bibersteiner Kinder werden quartalsweise in die Spielgruppe eingeladen. Der Eintritt ist frühestens in dem Quartal vor dem 3. Geburtstag möglich. Die jüngsten Kinder sind damit ca. 2.5-jährig. Auswärtige Kinder sind willkommen, die Anmeldung kann über das Formular auf der Website erfolgen.

Frühere Aufnahmen sind auf ein Ausnahmegesuch hin allenfalls möglich. Es entscheidet der Vorstand gemeinsam mit der Spielgruppenleiterin. Eine verlängerte Probezeit zur Beurteilung der "Spielgruppenreife" ist sinnvoll.


Probezeit und Austritt

Ab Eintritt des Kindes in die Spielgruppe beträgt die Probezeit drei Wochen. In Ausnahmefällen kann die Probezeit nach Absprache verlängert werden. Während der Probezeit ist ein Austritt jederzeit möglich, es werden nur die besuchten Halbtage verrechnet. Nach Ablauf der Probezeit ist ein Austritt nur per Ende des Quartals möglich. Der Austritt ist spätestens bis einen Monat vor Quartalsende dem Vorstand zu melden. Bei vorzeitigen Austritten die nach Ablauf der Probezeit erfolgen, wird der bereits entrichtete Betrag nicht zurückerstattet.

Die Probezeit ist gegenseitig.


Ferien, Feiertage und Absenzen

Während der Schulferien sowie an Feiertagen findet keine Spielgruppe statt. Es gilt der Ferienplan der Schule Biberstein. Die Ferientage werden nicht verrechnet. Ebenso frühzeitig bekannte Abwesenheiten der Spielgruppenleiterin.

Im Falle von Krankheit der Spielgruppenleiterin wird der Beitrag zurückerstattet, sofern die Abwesenheit zwei oder mehr Daten betrifft. Über das Vorgehen entscheidet der Vorstand.

 

Kurzfristige Absagen der Waldspielgruppe aufgrund schlechter Witterungsbedingungen werden trotzdem verrechnet.

 

Wir bitten Sie, krankheitsbedingte Absenzen oder Fehlzeiten aus anderen Gründen frühzeitig zuhanden der Spielgruppenleitung bekannt zu geben. Für die Absenztage erfolgt grundsätzlich keine Rückvergütung. Über Ausnahmen im Falle längerdauernder Krankheit, Wegzug etc. entscheidet der Vorstand.

Bei einem Austritt nach Ablauf der Probezeit werden die bereits im Voraus bezahlten Quartalsgebühren nicht zurückerstattet. Wir danken für Ihr Verständnis.


Schnuppern

Schnupperbesuche in den verschiedenen Spielgruppen sind selbstverständlich möglich. Bitte melden Sie sich bei uns für weitere Informationen.


Rechnungstellung

Die Rechnungstellung erfolg vierteljährlich zu Beginn des Quartals. Die Rechnung ist innert 30 Tagen zu begleichen. Bei ausstehenden Zahlungen trotz Mahnung entscheidet der Vorstand über das weitere Vorgehen und einen allfälligen Ausschluss des Kindes aus der Spielgruppe.


Ermässigungen, Geschwisterrabatt

Der Spielgruppenbesuch soll nicht an den finanziellen Möglichkeiten einer Familie scheitern. Sollten Sie Schwierigkeiten haben, die anfallenden Kosten zu tragen, bitten wir Sie um Kontaktaufnahme mit unserem Vorstand.

Es wird ein Geschwisterrabatt von 25% auf den Gesamtbetrag gewährt.

Bitte beachten Sie ausserdem das Beitragsreglement für externe Kinderbetreuung der Gemeinde Biberstein.


Versicherung

Die Kinder sind nicht über die Spielgruppe versichert. Bitte klären Sie die Versicherungsdeckung (Unfall und Haftpflicht) vor Eintritt in die Spielgruppe. Bei Eltern-Kind-Anlässen tragen die Eltern die Verantwortung für ihre Kinder.